Gesichtserkennungstest in Berlin: Niedrige Trefferquote

In Berlin wird die Gesichtserkennung vor laufender Kamera getestet. Es ist die anspruchsvollste Nutzung des bislang wenig erfolgreichen Verfahrens.

Menschen halten weiße Masken vor ihren Gesichtern

Nix erkennbar: Ob die Überwachungskamera mehr sieht? Foto: dpa

FREIBURG taz | Jedes Gesicht hat charakteristische Merkmale, etwa das Verhältnis der Augen zu anderen Gesichtsteilen. Diese Merkmale können biometrisch vermessen und in digitale Daten – ein sogenanntes Template/Muster – übersetzt werden. Bei der biometrischen Gesichtserkennung werden nicht die Fotos, sondern zwei Templates miteinander verglichen.

Die einfachste Form der Gesichtserkennung ist der 1:1-Vergleich, die sogenannte Verifikation. Im Sicherheitsbereich findet man sie zum Beispiel bei der automatisierten Passkontrolle an deutschen Flughäfen. Dabei wird nur festgestellt, ob der Fluggast seine eigenen Papiere vorzeigt und nicht den Pass einer Person, die ihm ähnlich sieht. Hierzu wird bei der Kontrolle ein aktuelles Foto des Fluggasts gefertigt, dessen Template mit dem im Pass gespeicherten Template des Passfotos verglichen wird.

Anspruchsvoller ist der Abgleich von Fotos mit Datenbanken (1:n), die sogenannte Identifikation. Hier gibt es im Sicherheitsbereich viele mögliche Anwendungsfälle: Ein Verhafteter weigert sich, seinen (richtigen) Namen zu sagen, das Opfer hat ein Selfie mit dem mutmaßlichen Täter auf seinem Smartphone gespeichert oder ein Observationsteam fotografiert eine unbekannte Person.

Um herauszufinden, um wen es sich handelt, kann das Bundeskriminalamt (BKA) Aufnahmen mit der nationalen polizeilichen Zentraldatenbank (Inpol-Z) abgleichen, die unter anderem digitalisierte Fotos aus der erkennungsdienstlichen Behandlung von rund 3,5 Millionen Personen enthält. Über das BKA können auch Bundespolizei und Landeskriminalämter diese Gesichtserkennung nutzen. In den vergangenen Jahren haben sich die Abfragen bei über 15.000 pro Jahr eingependelt. Aber: Die Zahl der Treffer ist gering, sie liegt manchmal nur bei rund zwei Prozent.

Das BKA hat nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, einen Lichtbilddatenbank-Abgleich etwa mit den Fotos im Ausländerzentralregister, in der Antiterrordatei oder im Schengen-Informationssystem durchzuführen. Die Bundesregierung hat auch versichert, dass sie aus den bei Pass- und Ausweisbehörden gespeicherten digitalen Lichtbildern keine Bilddatenbank der deutschen Bevölkerung aufbauen will.

Die anspruchsvollste Nutzung der Gesichtserkennung wäre die von Thomas de Maizière angekündigte „intelligente Videoüberwachung“, bei der im laufenden Kamerabetrieb die Gesichter der Passanten mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen würden.

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