Klage in Nordirland abgewiesen: Abtreibung bleibt strikt verboten

Wie bislang in Irland sind auch in Nordirland Schwangerschaftsabbrüche weitgehend verboten. Wegen formeller Gründe scheitert eine Klage.

Eine Frau fotografiert ein Gesicht, über dem "Yes" steht

Wenn es um Abtreibung geht, ist Irland mittlerweile weiter als Nordirland Foto: dpa

DUBLIN taz | Das strikte Abtreibungsverbot in Nordirland widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das hat das höchste britische Gericht am Donnerstagvormittag in London entschieden. Dennoch wies das siebenköpfige Gremium unter Vorsitz von Lady Hale die Klage der nordirischen Menschenrechtskommission ab: Es fehle die Klagebefugnis, hieß es in der Begründung. Aber die Richter machten klar: Hätte eine betroffene Frau die Klage eingereicht, wäre die Sache anders ausgegangen.

In Nordirland gilt nach wie vor das Abtreibungsverbot von 1861, das bei Zuwiderhandlung lebenslange Haftstrafen vorsieht. In England, Schottland und Wales wurde das Verbot 1967 aufgehoben. In der Republik Irland, die das Abtreibungsverbot 1983 sogar in die Verfassung aufgenommen hatte, entschied die Bevölkerung vor zwei Wochen mit Zweidrittelmehrheit, den entsprechenden Paragrafen wieder zu streichen.

Lediglich bei Lebensgefahr oder ernsthafter gesundheitlicher Gefährdung für die Schwangere ist in Nordirland eine Abtreibung erlaubt. Das kommt jedoch sehr selten vor. Rund 800 Nordirinnen fahren daher jedes Jahr in englische Abtreibungskliniken.

Rebecca Schiller, Vorsitzende von Birthrights, sagte: „Als Organisation, die den Frauen vertraut, mit der richtigen Unterstützung die beste Entscheidung zu treffen, akzeptieren wir den unterschiedlichen Zugang zu Abtreibung im Vereinigten Königreich nicht.“ Die britische Nordirland-Ministerin Karen Bradley warnte jedoch davor, Nordirland Abtreibung aufzuzwingen. „Die Entscheidung über Abtreibung war seit der Gründung Nordirlands im Jahr 1921 dezentralisiert“, sagte sie. Deshalb müsse eine Gesetzesreform von der nordirischen Regionalregierung entschieden werden.

Das Problem dabei ist, genau eine Regierung fehlt. Laut Karfreitagsabkommen von 1998, das Nordirland relativen Frieden brachte, muss die nordirische Regierung aus einer Koalition von Katholiken und Protestanten bestehen. Die beiden stärksten Parteien auf der jeweiligen Seite, die Democratic Unionist Party (DUP) und Sinn Féin, sind jedoch zerstritten. Einig ist man sich aber beim Abtreibungsverbot: 2016 entschied das Regionalparlament, Abtreibungen auch bei Vergewaltigung, Inzest oder fötaler Missbildung nicht zuzulassen. Im Londoner Unterhaus drohte die DUP der Tory-Minderheitsregierung mit Entzug ihrer Unterstützung, sollte sie das Verbot aufweichen.

Aber auch wenn die Klage abgewiesen wurde, hat der Spruch des Supreme Court den Druck auf die Parlamentarier in London und Belfast verstärkt. Die Labour-Abgeordnete Stella Creasy zeigte eine Möglichkeit auf: Sie will einen Erweiterungsantrag zum bevorstehenden Gesetz gegen häusliche Gewalt einbringen, durch den das Recht auf Abtreibung auf Nordirland ausgedehnt würde. Die Chancen auf Erfolg des Antrags stehen recht gut.

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