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  • 30.8.2016

Was fehlt…

…das Dope

Gute Nachrichten, liebe dpa: „Weil sie einem Drogenkunden nicht das von ihm bezahlte Marihuana ausgehändigt haben, sondern nur eine Tüte mit Alufolie und Tannenzapfen, müssen sich zwei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren demnächst vor dem Amtsgericht Osnabrück verantworten. Die Anklage laute auf gemeinschaftlichen Betrug, sagte am Dienstag ein Gerichtssprecher.“ Endlich ist der Drogenhandel raus aus der Schmuddelecke und den guten Sitten vertraglich verbindlicher Übereinkünfte verpflichtet. Als nächsten Schritt möchten wir EU-Normen für Wirkstoffanteile, Kennzeichnungspflicht für Schadstoffe und die unvermeidliche Produktprüfung durch die Stiftung Warentest anregen. Nicht zu vergessen, die kostenlosen Produktproben, die JournalistInnen immer von den Herstellern zu Rezensionszwecken zugesandt bekommen sollten. Immer! (taz)