Zusammenhang NSU und Mord an Kind: Ermittler prüfen Peggy-Verbindung

Ermittler prüfen, ob der DNA-Fund von NSU-Terroristen bei Peggy K. doch eine Verunreinigung war. Das wäre für die Behörden ein Desaster.

Polizisten mit Maschinen im Wald

Spurensuche bei Wurzbach (Thüringen) im September 2016 Foto: dpa

MÜNCHEN taz | War es doch eine Verunreinigung? Vor zwei Wochen hatten die Staatsanwaltschaft Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken verkündet, eine DNA-Spur des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt bei der Leiche der neunjährigen Peggy K. gefunden zu haben. Es war eine Sensation, einen Fehler schlossen Experten und das BKA mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ aus. Nun aber könnte genau dieser doch eingetreten sein.

Staatsanwaltschaft und Polizei teilten am Donnerstagnachmittag mit, dass „im Rahmen der Qualitätssicherung“ eine mögliche Fehlerquelle aufgefallen sei: Es gebe Anhaltspunkte, dass die Thüringer Ermittlergruppe, die in beiden Fällen mit der Spurensicherung betreut war, „teilweise identisches Spurensicherungsgerät“ verwendet habe.

Die Ermittler hatten sowohl die Leiche von Uwe Böhnhardt geborgen, der im November 2011 mutmaßlich bei einem Doppelselbstmord mit seinem Kumpanen Uwe Mundlos starb, als auch das Skelett von Peggy K. geborgen. K.s Leiche wurde im Juli in einem Thüringer Wald gefunden, der Mord ist bis heute ungeklärt.

Laut Medienberichten geht es bei dem Spurensicherungsgerät um einen markanten Meterstab. Dieser sei Ermittlern auf Fotos aufgefallen. Der Stab sei von seiner Beschaffenheit unverwechselbar. Möglicherweise sei mit diesem Gerät die DNA Böhnhardts übertragen worden.

Zeitaufwändige Ermittlungen

Fragen aber bleiben. Zwischen beiden Polizei-Einsätzen lagen fünf Jahre. Hielt sich eine mögliche Böhnhardt-DNA tatsächlich so lange an dem Meterstab? Die Behörden teilten nur mit, die DNA-Spur Böhnhardts werde derzeit „mit äußerster Genauigkeit überprüft“. Ein externes Labor soll nun das Messgerät untersuchen.

Auch würden Zeugen zur Sicherung der DNA-Spur befragt. Schnelle Ergebnisse seien nicht zu erwarten: Die Ermittlungen seien „zeitaufwändig“.

Noch am Vortag hatte Richter Manfred Götzl im Münchner NSU-Prozess die Angeklagte Beate Zschäpe gefragt, welches Wissen sie zum Fall Peggy K. habe. Opferanwalt Mehmet Daimagüler hatte beantragt, alle Akten des Peggy-Verfahrens im Prozess beizuziehen.

Bestätigt sich die Verunreinigung, wäre es für die Ermittlungsbehörden ein Desaster. Denn schon einmal lagen diese in ähnlicher Konstellation komplett daneben: beim NSU-Mord an der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter 2007. Damals hatte die Polizei zuerst eine Frau gesucht, die Verbrechen in ganz Europa begangen haben soll.

Am Ende stellte sich heraus: Die DNA kam von einer Frau aus der Herstellerfabrik, die die Wattestäbchen zur Spurensicherung verpackt hatte. In seinem Bekennervideo hatte sich dann der NSU zu der Tat bekannt.

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■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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