Coronamaßnahmen in Deutschland: Kommt der Lockdown?

Am Donnerstag läuft die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus. Was ist zu tun, wenn Ex­per­t:in­nen dennoch Kontaktbeschränkungen empfehlen?

Eine Bühne mit Märchensessel auf dem Weihnachtsmarkt in Schwerin

Ausgangssperre statt Weihnachtsmarkt? Wie reagieren die Länder auf die steigenden Inzidenzzahlen? Foto: Jens Büttner/dpa

Seit zwei Wochen verkündet das Robert-Koch-Institut täglich neue Covid-Höchstwerte. Inzwischen liegt die bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei rund 400 (Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner:innen). Doch ausgerechnet jetzt läuft nach dem Willen von SPD, FDP und Grünen die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus. Das heißt, ab Donnerstag können die Bundesländer die folgenden Beschränkungsmaßnahmen nicht mehr beschließen: Ausgangssperren und Reiseverbote, Schließung von Gastronomie, Einzelhandel, Hotels und Schulen. Damit wollte vor allem die FDP die Grundrechte von Bür­ge­r:in­nen und Wirtschaft schonen. Was aber ist zu tun, wenn Ex­per­t:in­nen in den kommenden Tagen dennoch einen harten Lockdown empfehlen?

Erstens können sich die Bundesländer selbst helfen. Alle Verordnungen, die an diesem Mittwoch bereits in Kraft sind, dürfen laut Infektionsschutzgesetz bis zum 15. Dezember weiter gelten. Landesregierungen können also an diesem Mittwoch noch entsprechende Verordnungen als Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Shutdowns beschließen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Länder dazu ausdrücklich ermuntert. Baden-Württemberg hat die neue Verordnung schon am Dienstag beschlossen.

Zweitens kann der Bundestag den Ländern helfen, indem er die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ erneut feststellt. Dazu ist nur ein einfacher Beschluss des Parlaments erforderlich. Dann könnten die Länder wieder alle oben aufgezählten Maßnahmen anordnen. Für die FDP wäre dieses „Raus-Rein aus der epidemischen Lage“ zwar peinlich, aber sie kann es als „Re-Parlamentarisierung“ der Coronapolitik verkaufen. Nachteil: Die nächste Bundestagssitzung ist erst am 6. Dezember.

Drittens kann der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern und zum Beispiel selbst Ausgangssperren und Shutdown anordnen. Das ist aber etwas aufwändiger, ein neues Gesetz braucht zwei Plenardebatten und eine Ausschussberatung. Binnen einiger Tage müsste dies aber machbar sein, frühestens nach dem 6. Dezember.

Viertens können die Länder Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung beschließen, zu denen sie weiterhin befugt sind. Zum Beispiel können besonders strenge „Kapazitätsbeschränkungen“ und „Hygienekonzepte“ angeordnet werden, sodass es sich für Gastronomie, Handel und Hotels einfach nicht mehr lohnt zu öffnen. Statt Ausgangssperren könnten die Länder strenge „Kontaktbeschränkungen“ beschließen, sodass man bei Verlassen des Hauses nur noch Personen des eigenen Haushalts treffen darf.

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