Besteuerung von Old­tim­er­n: Alter, das kann teurer werden

Oldtimer werden als Kulturgut günstiger besteuert. Doch immer mehr Autos fallen darunter. Dem Staat entgehen so jährlich bis zu 170 Millionen Euro.

Ein VW Karmann Ghia Coupé in Bewegungsunschärfe

Ein Karman Ghia in München Foto: Ralp Peters/imago

BERLIN taz | Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf geeinigt, dass sie umwelt- und klimaschädliche Subventionen abbauen will, um dadurch zusätzliche Haushaltsspielräume zu gewinnen. Passiert ist bisher nichts. Stattdessen verpflichtet Finanzminister Christian Lindner (FDP) derzeit alle Ressorts aufs Sparen.

Doch nun wagt der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags, der eigentlich nur die Wirtschaftsführung des Bundestages prüfen soll, doch einen Vorstoß zum Abbau klimaschädlicher Subventionen. Er hat das Finanzministerium am vergangenen Freitag beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine Änderung der Zulassung von Oldtimern nötig und möglich sei.

Hintergrund ist, dass laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes immer mehr Fahrzeuge, die als Oldtimer angemeldet sind, im Alltag genutzt werden und damit auch Steuervorteile einfahren. Laut Rechnungshof entgingen dem Staat dadurch pro Jahr 170 Millionen Euro an Einnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Zudem sei die Schadstoffbelastung enorm.

Als im Jahr 1997 die Kfz-Steuer so reformiert wurde, dass Hubraum und Schadstoffemissionen stärker ins Gewicht fallen, wurden Oldtimer geschont. Sie werden nicht nach Emissionen und Hubraum, sondern pauschal besteuert. Laut Bundesrechnungshof ist diese Pauschale fast immer geringer als die Regelbesteuerung. So spart die Fah­re­r:in eines Diesel-PKW mit einem Hubraum von 1.500 cm³ in der ungünstigsten Schadstoffklasse 371 Euro pro Jahr.

Oldtimerbestand hat sich fast verdreifacht

Als Oldtimer wurden 1997 Fahrzeuge definiert, die älter als 30 Jahre sind und „vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt“ werden. 2007 lockerte die Große Koalition diese Vorgabe und strich das „vornehmlich“. Seitdem habe sich der Bestand an Oldtimern laut Bundesrechnungshof fast verdreifacht – von 135.000 im Jahr 1997 auf fast 400.000 im Jahr 2020.

Der Rechnungshof geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt: „Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten künftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen“, heißt es im Bericht.

Das Finanzministerium bestreite bisher, dass mit der besonderen Oldtimerbesteuerung Fahrzeuge subventioniert würden, die im Alltagsverkehr eingesetzt werden, liefere aber keine belastbaren Zahlen, so die Rechnungsprüfer. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat das Finanzministerium deshalb auch aufgefordert, den Einsatz von Oldtimern im Alltag zu erheben. Bis zum 31. Oktober soll das Finanzministerium die Antworten liefern. Sie könnten also durchaus noch haushaltsrelevant sein. Das Kabinett will den Haushaltsentwurf für 2024 am 5. Juli beschließen und dem Bundestag übergeben. Dieser wird ihn im Dezember verabschieden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.