Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
Hein Sprüngerl
Man kann die deutsche Filmindustrie als Musterbeispiel heranziehen, wie sowas laufen würde. Dort ist genau diese Art von Flexibilisierung, die hier gefordert wird, längst gegeben, und zwar ganz offiziell und mit Tarifvertrag von ver.di.
zum BeitragDie Folge ist, dass nahezu unbegrenzte Arbeitszeiten möglich und alltäglich sind, da zum Einen die Ausnahmen für die Arbeitszeitbegrenzung im Tarifvertrag so schwammig und weitgehend sind, dass sie quasi immer irgendwie greifen, zum Anderen rechtfertigt der ver.di-Tarifvertrag (!) die verlängerte Arbeitszeit damit, dass dieser Zustand ja nicht 52 Wochen im Jahr bestehe. Damit ist dann das gesetzliche "Günstigkeitsprinzip" erfüllt - und klar, es ist alles freiwillig. Niemand kann formal zu solch langen Arbeitszeiten gezwungen werden - theoretisch.
Hein Sprüngerl
Endlich redet mal Jemand Klartext.
zum BeitragEs ist in jeder Hinsicht verantwortungslos und eine einzige Schande, was sich die CDU in dieser Sache bisher geleistet hat.
Hein Sprüngerl
Leider hat die Autorin da was durcheinandergebracht, bzw. ist einem Trugschluss aufgesessen, und leitet insofern auch ihre Bewertung aus diesem Trugschluss ab:
zum Beitrag"Kann man eine Bewegung als Marke anmelden?" Nein, kann man natürlich nicht. Was man kann, und nur das ist hier geschehen: einen Namen, Begriff, Slogan (ggf. inkl. optischem Erscheinungsbild) als Marke eintragen lassen, zusammen mit Angaben dazu, für welches Produkt oder Dienstleistung der Markenschutz beansprucht werden soll.
Im aktuellen Fall kann man sich diese Angaben hier anschauen:
euipo.europa.eu/eS...ademarks/018171377
Hein Sprüngerl
"Also doch eine gute Idee? Geht so."
zum BeitragDas ist eine sehr gute und sehr kluge Idee, denn "...inhaltlich klare Kante zu zeigen" wird dadurch ja nicht ausgeschlossen.
Aber wer Inhaber einer eingetragenen Marke ist, kann damit nicht nur verhindern, dass der geschützte Begriff durch Dritte zweckentfremdet wird, sondern verhindert auch, dass jemand Drittes den Begriff als Marke einträgt, und einem selbst dann den Gebrauch dieses Begriffs verbietet.
Thunberg hat also zunächst sichergestellt, dass nicht z.B. Herr Kaeser von Siemens sich "Fridays for Future" schützen lässt, um der Bewegung rechtmäßig verbieten zu können, sich so zu nennen.
Oder, noch brisanter: Donald Trump hat einen Teil seines Vermögens damit "verdient", Markenzeichen eintragen zu lassen, um Dritte dafür abzukassieren, dass diese die von ihm geschützten Begriffe verwenden dürfen.
Wäre doch naheliegend, dass er dasselbe mit dem Begriff "Fridays for Future" tut, um jener Greta Thunberg, die ihm regelmäßig die Show stiehlt, auf dem Rechtsweg einen Riegel vorschieben zu können.
Also: gut gemacht, Greta!