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James6498
„Wenn das Kind zum Beispiel nur arabisches Essen bekommt und mit der Mutter kein Deutsch spricht, gilt dies bereits als eine Kindeswohlgefährdung.“ Dies seien Gründe genug, um eine Kindesentziehung einzuberufen.“
Das ist ja schockierend und erinnert leider einen an längst vergangene Zeiten.
zum BeitragWichtig wäre eventuell, die Jugendämter einer höheren staatlichen Kontrolle zu unterstellen zu prüfen, inwiefern Jugendämter und Gerichte unabhängig voneinander agieren, Außerdem wäre es auch wichtig, die Mitarbeiter von Jugendämtern und Familiengerichten (insbesondere RichterInnen) auf AfD Mitgliedschaft zu überprüfen und gegebenenfalls aus den Einrichtungen oder den Gerichten zu entfernen.