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meine Kommentare
Thomas Müller
[Re]: Heißt das, du bekommst gar keine Unterstützung über die Rente hinaus? Du solltest nämlich Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach
zum BeitragSBG XII haben. Diese Unterstützung bekommen auch Menschen mit befristeter EM-Rente (das Existenzminimum muss schließlich abgedeckt sein).