Gericht schützt Literaturkritik: Shibli scheitert gegen taz

Sieg für taz und Meinungsfreiheit. Der Verbotsantrag der palästinensischen Autorin des Berenberg Verlags, Adania Shibli, wurde abgelehnt.

33853933.jpg Eine Mitarbeiterin des Berenberg Verlags Berlin hält am Stand auf der Frankfurter Buchmesse ein Exemplar des Buches «Eine Nebensache» der palästinensischen Autorin Adania Shibli

Literaturkritik darf zuspitzend werten, entschied das Gericht Foto: Arne Dedert/dpa

Adania Shibli, israelische Autorin palästinensisch-arabischer Herkunft, hat versucht, beim Landgericht Hamburg ein Verbot gegen kritische Aussagen in dem Artikel „Schatten auf der Buchmesse“ (taz, 11. 10. 2023) zu erwirken. Es ging hierbei um eine Kritik an ihrem Roman „Eine Nebensache“.

Verbieten lassen wollte Shibli die Aussagen „In diesem Kurzroman sind alle Israelis anonyme Vergewaltiger und Killer, die Palästinenser hingegen Opfer (…). Die Gewalt gegen israelische Zivilisten kommt wohl auch deshalb nicht vor, weil sie als legitimes Mittel im Befreiungskampf gegen die Besatzer gilt. Das ist die ideologische und auch menschenverachtende Basis des Buchs (…)“

Das Gericht hat mit Beschluss vom 21. 11.2023 Shiblis Antrag nun zurückgewiesen, da es sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Literaturkritik dürfe zuspitzend werten, es könne über die Richtigkeit der Beurteilung auch kein Beweis erhoben werden.

Zudem befasse sich der Artikel mit dem Inhalt des Buches, nicht mit den Überzeugungen der Autorin, sodass nicht von der Behauptung einer „inneren Tatsache“ auszugehen sei.

Engagierte Aktivistin

Auch die Formulierung „die engagierte BDS-Aktivistin Adania Shibli“ hat das Gericht nicht verboten. Welche Handlungen erforderlich seien, um eine Person als „engagierten Aktivisten“ zu bezeichnen, sei wertungsabhängig.

Als Anknüpfungstatsachen seien hier aber auch die von Shibli eingeräumte Unterzeichnung der BDS-Kampagne gegen Auftritte der Band „Rolling Stones“ in Israel im Jahr 2007 sowie die Unterzeichnung eines offenen Briefes zugunsten der an BDS-Kampagnen beteiligten Au­torin Kamila Shamsie im Jahr 2019 gegeben.

Die taz hat sich gegen das verlangte Verbot gewandt, weil sie die Freiheit der Literatur­kritik gefährdet gesehen hat.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Kommt der Herbst, kommen die Bücher: Die taz fliegt wieder aus nach Frankfurt, zur Buchmesse:

Diskussion:Apocalypse Now? – Über den Weltuntergang und Kampf um die Zukunft“. Ein Podium mit Cornelia Betsch, Steffen Mau und Christian Jakob.

Wahrheit-Klub:Die Sehnen der Slowenen“ – Die Wahrheit lädt zum Klub-Treffen inkl. Verleihung des Jieper Preis 2023.

Lesestoff: „Worte finden,wenn sie ausgehen“ – Was bringen die wichtigsten Romane und Sachbücher dieses Herbstes und wie geht die Literaturwelt mit den aktuellen Konflikten um? Die literataz berichtet: Laden Sie hier das PDF der Literataz herunter

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.