Urteil zu Katjes-Reklame: „Klimaneutrales“ Süßes erlaubt

Katjes täuscht Kun­den, klagte die Wettbewerbszentrale. Das Unternehmen stelle aber genügend Informationen bereit, hat nun ein Gericht geurteilt.

Bunte Fruchtgummis in einer Schale

Katjes darf seine Fruchtgummis und Lakritze als klimaneutral bewerben Foto: Ralf Hirschberger/dpa

BERLIN taz | Katjes darf seine Fruchtgummis und Lakritze als „klimaneutral“ bewerben. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag und wies damit auch in der Berufung eine Unterlassungsklage der Frankfurter Wettbewerbszentrale ab. Die Wettbewerbszentrale hatte den Fruchtgummihersteller Katjes und den Marmeladenproduzent Mühlhäuser verklagt, weil diese ihre Produkte nicht klimaneutral herstellen, aber damit in einer Lebensmittelzeitschrift geworben hatten.

Die beiden Unternehmen gleichen die klimaschädlichen Emissionen allerdings lediglich durch die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten aus. Die Wettbewerbszentrale hielt es daher irreführend, die Produkte als klimaneutral zu verkaufen.

Während Katjes das Label weiterhin verwenden darf, verlor der Marmeladenhersteller den Prozess. Entscheidend sei, ob die Unternehmen die Ver­brau­che­r:in­nen ausreichend darüber informiere, wie das Label zustande kommt, argumentierte Richter Erfried Schüttpelz.

Da Katjes auf der Internetseite „ClimatePartner.com“ angibt, dass sie ihre Emissionen durch die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensieren, habe das Unternehmen seine Informationspflicht gegenüber den Ver­brau­che­r:in­nen nicht verletzt. Der Konfitürenproduzent aus Mönchengladbach habe das dagegen nicht transparent gemacht.

Foodwatch kritisiert das Urteil

Die Kun­d:in­nen seien sich in der Regel bewusst, dass Klimaneutralität entweder durch die Vermeidung von Emissionen bei der Produktion oder durch einen Emissionsausgleich erreicht wird. Da manche Produkte und Dienstleistungen wie Flugreisen nicht ohne Treibhausgase zur Verfügung gestellt werden können, könne man davon ausgehen, dass Ver­braue­r:in­nen das Label „klimaneutral“ auch im Sinne der Kompensation von Emissionen verstehen. Deshalb sei die Werbung an sich nicht irreführend, urteilte das Gericht.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch dagegen findet weiter, dass die Bezeichnung „klimaneutral“ Ver­brau­che­r:in­nentäu­schung ist. „Das Gericht behauptet zwar, Klimaneutral-Werbung würde von Ver­brau­che­r:in­nen korrekt verstanden. Das ist laut aktuellen Forschungsergebnissen jedoch falsch: Nur etwa zehn Prozent der Menschen verstehen den Begriff „klimaneutral“ korrekt“, sagt Manuel Wiemann von Foodwatch und beruft sich dabei auf einen Bericht der Universität Göttingen.

Das Unternehmen Katjes gibt auf seiner Website an, dass es seit 2020 seine Emissionen ausgleicht, indem es unter anderem vier Klimaschutzprojekte mitfinanziert. „Es braucht dringend ein gesetzliches Verbot von Klimaneutral-Werbung, damit auch Katjes den irreführenden Claim einstellt“, fordert Wiemann. „Klimaneutrale Lebensmittel gibt es nicht.“ Auf die Kompensationsprojekte sei kein Verlass. So sei etwa im April dieses Jahres eines der Waldschutzprojekte von Katjes vom Landgericht Düsseldorf als nichtig erklärt worden.

Im Fall von Katjes hatte das Landgericht Kleve bereits im Juni 2022 die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Im Fall von Mühlhäuser hatte das Landgericht Mönchengladbach im Februar 2022 der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben. Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshofs zu.

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